Verantwortlichkeitsmarke

Alle in der Schweiz in den Handel gesetzten Edelmetall- Mehrmetall- und Plaquéwaren müssen mit einer in der Schweiz registrierten Verantwortlichkeitsmarke bezeichnet sein.

Eintragung einer Verantwortlichkeitsmarke

Neben den übrigen gesetzlich vorgeschriebenen Bezeichnungen (Feingehaltsangaben, Plaquébezeichnungen usw.) müssen sämtliche Edelmetall-, Mehrmetall- und Plaquéwaren mit einer beim Zentralamt für Edelmetallkontrolle hinterlegten Verantwortlichkeitsmarke versehen sein.

Die Verantwortlichkeitsmarke ist mit einer Unterschrift zu vergleichen: Derjenige, der seine Verantwortlichkeitsmarke anbringt, übernimmt die Verantwortung über die materielle Zusammensetzung und die Bezeichnungen der Gegenstände.

Die Eintragungsdauer einer Verantwortlichkeitsmarke beträgt 20 Jahre vom Tag der Eintragung an. Die Eintragungsgebühr beträgt CHF 800--.

Bezüglich Form und Aussehen einer Verantwortlichkeitsmarke bestehen nur wenig einschränkende Vorschriften: Sie dürfen weder zur Verwechslung mit amtlichen Stempeln oder bereits hinterlegten Marken Anlass geben, noch einer eingetragenen Handels- und Fabrikmarke entsprechen oder eine Abkürzung einer Internationalen Organisation darstellen.

Um den Registrierungsprozess zu starten, sind die folgenden Unterlagen einzureichen (per Post oder E-Mail):

Nach Erhalt der Bestätigung werden für die endgültige Registrierung untenstehende Dokumente benötigt:

  • Eine reproduktionsfähige, einwandfreie schwarzweisse Abbildung der Verantwortlichkeitsmarke
  • Einen Handelsregisterauszug oder, sofern nicht eingetragen, eine amtliche Bestätigung des Geschäftssitzes, des Ateliers oder des Wohnsitzes (nicht älter als ein Jahr)
  • Die Eintragungsgebühr von Fr. 800.- (pro Marke)
  • Ein von Ihnen hergestelltes Stempelplättchen mit mehreren Abdrücken der Verantwortlichkeitsmarke

Wichtige Information für das Stempelplättchen

Das Stempelplättchen (zum Beispiel Messing oder Silber) ist mit verschieden starken Einschläge des Stahlstempels zu versehen. Wenn Sie die Kennzeichnungen nicht mit einem Stahlstempel sondern mittels Lasergravur anbringen, gravieren Sie bitte sämtliche Grössen auf das Plättchen, welche künftig auch für Ihre Objekte verwendet werden.

Die Einschläge des Stahlstempels / die Gravuren müssen in verkleinerter Form exakt der eingereichten Abbildung entsprechen.

Beispiel eines gestempelten Plättchens

Beispiele von Verantwortlichkeitsmarken

Schwarz auf dem Bild bedeutet vertieft auf dem Gegenstand.
Weiss auf dem Bild bedeutet erhaben (Relief) auf dem Gegenstand.

3D Modell vertieft / erhaben
3D Modell vertieft / erhaben

Erneuerung der Verantwortlichkeitsmarke

Gemäss Art. 12 Abs. 1bis des Edelmetallkontrollgesetzes beträgt die Eintragungsdauer für eine Verantwortlichkeitsmarke 20 Jahre; sie kann bei Ablauf dieser Frist um jeweils 20 Jahre verlängert werden. Die Erneuerungsgebühr beträgt CHF 800.--.

Drei Monate vor Ablauf der Schutzfrist erhalten die Inhaber einer Verantwortlichkeitsmarke eine Erinnerung mit den Unterlagen für die Erneuerung. Die Marke kann entweder um weitere 20 Jahre verlängert oder mittels einer schriftlichen Mitteilung aus dem Register gelöscht werden.

Die gesetzlichen Bestimmungen lassen eine Erneuerung von kürzerer Dauer nicht zu. Für Markeninhaber, welche kurz vor der Geschäftsaufgabe stehen, besteht jedoch die Möglichkeit, ihre Verantwortlichkeitsmarke zu veräussern. In diesem Fall muss der Inhaberwechsel dem Zentralamt mitgeteilt werden.

https://www.bazg.admin.ch/content/bazg/de/home/themen/edelmetallkontrolle/verantwortlichkeitsmarke.html