Amtliche Prüfung und Stempelung

Prezius - die neue Anwendung der Edelmetallkontrolle

Prezius ist ab dem 01.05.2024 die einzige Plattform, die für die Bearbeitung von Anträgen für die amtliche Prüfung und Stempelung verwendet wird. Mehr Infos

Alle in der Schweiz in den Handel gesetzten Uhrgehäuse aus Gold, Silber, Platin oder Palladium, gleichgültig, ob sie in der Schweiz oder im Ausland hergestellt wurden, unterliegen der obligatorischen amtlichen Prüfung und Stempelung.

Andere Edelmetallwaren als Uhrgehäuse, sowie Mehrmetallwaren, können fakultativ zur amtlichen Prüfung und Stempelung vorgewiesen werden.

Für alle Edelmetalle und alle Feingehalte wird der "Bernhardinerkopf" als amtlicher Stempel verwendet.

Der amtliche Stempel trägt das Kennzeichen des Kontrollamtes; dieses befindet sich an der mit einem Kreuz bezeichneten Stelle.

Kennzeichen: Biel/Bienne

B

  Chiasso

T

  Genève

G

  La Chaux-de-Fonds

C

  Le Noirmont

J

  Zürich

Z

Internationale Übereinkommen

Amtliche Prüfung und Stempelung von Gegenständen aus zertifiziertem Material

Die amtliche Prüfung (Konformitätsbewertung) von Gegenständen, welche vollständig aus zertifiziertem Material bestehen, ist weniger aufwändig als jene von Artikeln, die aus Material unbekannter Herkunft hergestellt sind. Die Verordnung über die Erhebung von Gebühren und Aufsichtsabgaben durch die Edelmetallkontrolle (GebV-EMK, SR 941.319) trägt diesem Umstand Rechnung, indem für Waren aus zertifiziertem Material eine reduzierte Gebühr für die Konformitätsbewertung gewährt wird (Art. 6 und Anhang 1 der Verordnung über die Gebühren der Edelmetallkontrolle).

https://www.bazg.admin.ch/content/bazg/de/home/themen/edelmetallkontrolle/amtliche-pruefung-und-stempelung.html