Gesetzesrevision

Die Anpassung der Rechtsgrundlagen ist ein wichtiger Bestandteil des Digitalisierungs- und Transformationsprogrammes DaziT. Eine grundlegende Überarbeitung (Totalrevision) ist notwendig, damit die Prozesse und Systeme konsequent vereinheitlicht, vereinfacht und digitalisiert werden und damit das neue Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) die erforderliche organisatorische Flexibilität erhält.

Gegenstand der Gesetzesrevision

Die angestrebte Gesetzesrevision besteht aus drei Elementen:

  1. Die Schaffung eines neuen Rahmengesetzes (BAZG-Vollzugsaufgabengesetz, kurz: BAZG-VG). Dieses vereinfacht und vereinheitlicht sämtliche Prozesse zur Abgabenerhebung und zur Kontrolle des grenzüberschreitenden Waren- und Personenverkehrs durch das BAZG. Das BAZG-VG sieht ein einheitliches, durchgängig digitales Verfahren vor und fördert die möglichst automatisierte Prüfung der nichtabgaberechtlichen Erlasse. Es harmonisiert und modernisiert die Grundlagen in den Bereichen Datenschutz, Risikoanalyse, Kontrolle und Befugnisse sowie Strafverfolgung.
  2. Die Reduktion des heutigen Zollgesetzes (ZG) zu einem reinen Abgabeerlass (Zollabgabengesetz, kurz: ZoG), welches insbesondere die Zollpflicht, die Zollbemessung und die Strafbestimmungen regelt.
  3. Die Anpassung von abgabe- und nichtabgaberechtlichen Erlassen, die mit dem BAZG-VG und dem ZoG verbunden sind (z.B. Heilmittel-, Umweltschutz- oder Biersteuergesetz). Keine Veränderung erfahren die Abgabepflicht und die Höhe der Abgaben.

Aktueller Stand der Arbeiten

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Die Vernehmlassung wurde Ende 2020 durchgeführt. Die rund 120 eingegangenen Stellungnahmen wurden anschliessend ausgewertet und in einem Ergebnisbericht zuhanden des Bundesrats zusammengefasst. Die überarbeitete Vorlage wurde vom Bundesrat am 24. August 2022 verabschiedet und zur weiteren Bearbeitung an das Parlament überwiesen. Der parlamentarische Prozess beginnt in den Kommissionen. Die Gesetzesentwürfe werden durch beide Räte, National- und Ständerat, nacheinander beraten. Nach finaler Verabschiedung durch das Parlament untersteht das Geschäft dem fakultativen Referendum. Das Inkrafttreten wird im Anschluss durch den Bundesrat festgelegt. Parallel zur parlamentarischen Beratung werden die entsprechenden Verordnungen ausgearbeitet.

Bisherige Verfahrensschritte

17.12.2024: Der Ständerat hat am 17. Dezember 2024 die Totalrevision des Zollgesetzes gutgeheissen. Mit 33 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen sagte die kleine Kammer Ja zur Vorlage. Das Geschäft geht nun zurück an die zuständige Kommission des Nationalrates.

22.10.2024: Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) hat die Detailberatung des neuen Zollgesetzes abgeschlossen. In der Gesamtabstimmung hat sie alle drei Entwürfe gutgeheissen. Das Geschäft geht nun in den Ständerat.
Medienmitteilung der WAK-S

06.03.2024: Der Nationalrat hat die Totalrevision des Zollgesetzes gutgeheissen. Mit 120 zu 62 Stimmen bei 8 Enthaltungen sagte die grosse Kammer Ja zur Vorlage. Das Geschäft geht nun weiter an die zuständige Kommission des Ständerates.

24.11.2023: Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) hat die Detailberatung des neuen Zollgesetzes abgeschlossen. In der Gesamtabstimmung hat sie alle drei Entwürfe gutgeheissen. Das Geschäft geht nun in den Nationalrat.
Medienmitteilung der WAK-N

29.06.2023: Am 29. August 2023 sind die Detailberatungen zur Totalrevision des Zollgesetzes gestartet. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) hat dabei eine Reihe von Anträgen bis und mit Artikel 84 zu den allgemeinen Bestimmungen und zum Wirtschafts-teil des BAZG-Vollzugsaufgabengesetz (BAZG-VG) behandelt.
Medienmitteilung der WAK-N

08.06.2023: Der Nationalrat hat am 8. Juni 2023 mit 100 zu 78 Stimmen (bei 9 Enthaltungen) entschieden, den Antrag der vorberatenden Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) auf eine Rückweisung der Totalrevision des Zollgesetzes an den Bundesrat abzulehnen. Das Geschäft wird folglich nicht an den Bundesrat zurückgewiesen und geht für die Detailberatung an die WAK-N zurück.

23.05.2023: Die zuständige parlamentarische Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) hat mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung entschieden, dem Nationalrat die Rückweisung der Totalrevision des Zollgesetzes an den Bundesrat zu beantragen. Die Kommission beantragt dem Büro des Nationalrates, das Geschäft bereits in der Sommersession zu behandeln.

Weitere Informationen zum Entscheid:
Medienmitteilung der parlamentarischen Kommission für Wirtschaft und Abgaben vom 24. Mai 2023

14.11.2022: Nach Anhörungen mit den Kantonen und diversen Interessenverbänden hat die zuständige parlamentarische Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) mit 18 zu 7 Stimmen entschieden, auf die Totalrevision des Zollgesetzes einzutreten. Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, die Modernisierung, Digitalisierung sowie Vereinfachung der Zollprozesse seien notwendig und sollen vorangetrieben werden. Die Detailberatungen in der Kommission sind für das Frühjahr 2023 geplant.

Weitere Informationen zum Eintretensentscheid:
Medienmitteilung der parlamentarischen Kommission für Wirtschaft und Abgaben vom 15.11.2022

24.08.2022: Der Bundesrat hat die Botschaft zur Totalrevision des Zollgesetzes und zur Schaffung eines neuen Rahmengesetzes verabschiedet. Mit der Anpassung der Rechtsgrundlagen sollen der Vollzug der Aufgaben des BAZG harmonisiert und mit einer umfassenden Digitalisierung die Effizienz der Grenzprozesse gesteigert werden.

Weitere Informationen zur Botschaft des Bundesrates:

11.09.2020: Der Bundesrat eröffnet die Vernehmlassung zur Zollgesetzrevision.
Weitere Informationen zur Vernehmlassung:

12.06.2020: Der Bundesrat entscheidet formell über die Namensänderung der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) zum Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) und passt die Organisationsverordnung für das EFD (OV-EFD), die Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung (RVOV) und die Zollverordnung (ZV) entsprechend an. Die Änderungen der Verordnungen treten per 1. Januar 2022 in Kraft. Die konkrete Namensänderung wird ab diesem Zeitpunkt schrittweise umgesetzt.

10.04.2019: Der Bundesrat stellt die Weichen für die organisatorische Weiterentwicklung der EZV. Mehr
 

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