Lohnbrennereien brennen die Rohstoffe von Dritten und dürfen - soweit sie nicht eine weitere Konzession besitzen - nicht auf eigene Rechnung, sondern nur aufgrund eines Brennauftrages brennen. Konzessionen für Lohnbrennereien (Art. 5 AlkG) werden gemäss den wirtschaftlichen Bedürfnissen des Landes ausgestellt. Dabei werden Standort, Nachfrage und Qualität bisher produzierter Brände überprüft und berücksichtigt.
Die Lohnbrennereien arbeiten gemäss den Richtlinien des Pflichtenhefts für Lohnbrennerinnen und Lohnbrenner.