Das Formular «Rohstoff-Empfangsschein» wurde geringfügig angepasst. Bitte verwenden Sie ab sofort, das aktuelle Dokument.

Lohnbrennereien brennen die Rohstoffe von Dritten und dürfen - soweit sie nicht eine weitere Konzession besitzen - nicht auf eigene Rechnung, sondern nur aufgrund eines Brennauftrages brennen. Konzessionen für Lohnbrennereien (Art. 5 AlkG) werden gemäss den wirtschaftlichen Bedürfnissen des Landes ausgestellt. Dabei werden Standort, Nachfrage und Qualität bisher produzierter Brände überprüft und berücksichtigt.
Die Lohnbrennereien arbeiten gemäss den Richtlinien des Pflichtenhefts für Lohnbrennerinnen und Lohnbrenner.
Animation zur Entgegennahme der Rohstoffe mit der Applikation «alco-dec»
Animation zur Entgegennahme der Rohstoffe mit Hilfe eines Rohstoffempfangsscheins
Kontakt
Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG
Bereich Alkohol
Route de la Mandchourie 25
2800 Delémont
- Tel.
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