Privatpersonen, Waren für den eigenen Gebrauch, zum Verschenken, Waren, die nicht für den Handel bestimmt sind, Zollbegriff: Waren des Reiseverkehrs
Nicht darunter fallen:
- Lieferungen im Auftrag einer Person gegen Entgelt (z. B. von Möbeln);
- Transporte von Landwirten und Restaurantbesitzern mit Waren für den eigenen Betrieb;
- Alle Dienstleistungen, die als werkvertragliche Lieferungen bei einer Person erbracht werden (z. B. Lieferung inkl. Einbau einer Küche).
- Post- und Kuriersendungen (siehe Interneteinkauf, Post- und Kuriersendungen)