Nein, bei QuickZoll werden die Freimengen und die Wertfreigrenze automatisch abgezogen. Mit der App können Sie deshalb auch einfach überprüfen, ob Sie überhaupt Zoll oder MWST bezahlen müssen.
Nein. Wenn Ihnen die Freimengen und Wertfreigrenzen bekannt sind und Ihre Einkäufe innerhalb dieser Limiten sind, müssen Sie QuickZoll nicht anwenden. Allerdings kann die App auch als Überprüfungsinstrument angewendet werden, falls Sie sich bei der Anwendung der Freimengen und Wertfreigrenzen nicht ganz sicher sind.
Sie können Ihre Einkäufe zu einem beliebigen Zeitpunkt vor dem Grenzübertritt in die App eingeben. Sie können beispielsweise während Ihrem Einkauf / Ihrer Reise laufend Waren in QuickZoll erfassen. Die Abgaben können frühestens 48 Stunden vor dem Grenzübertritt bezahlt werden. Bei der Bezahlung werden Sie aufgefordert, ein zweistündiges Zeitfenster auswählen. Mit diesem Zeitfenster legen Sie fest, wann Sie die Grenze überqueren werden.
NB: QuickZoll benötigt bis zum Bezahlen der Abgaben keine Internetverbindung.
Mit der Verwendung von QuickZoll akzeptieren Sie, dass der MWST Satz 8,1 % auch für Waren angewendet wird, die dem reduzierten Steuersatz (2,6 %) unterliegen (insbesondere Lebensmittel, Tierfutter, Medikamente und Bücher). Diese Standardisierung erlaubt eine spürbare Vereinfachung und Beschleunigung des Verzollungsprozesses. Möchten Sie, dass der reduzierte Steuersatz angewendet wird, müssen Sie die Waren bei einem durch das Personal des Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) besetzten Grenzübergang mündlich anmelden.
Waren, die gewissen Kontrollen unterliegen (zeugnis- oder bewilligungspflichtige Waren) oder Beschränkungen oder Verboten unterliegen, dürfen nicht mit QuickZoll verzollt werden. Diese Waren müssen mündlich an einem besetzten Grenzübergang angemeldet werden. Waren, die für den Wiederverkauf oder für den gewerblichen Gebrauch - auch in Ihrem eigenen Betrieb - bestimmt sind, müssen elektronisch mit dem Zollanmeldesystem e-dec angemeldet werden.
Für Fahrzeuge müssen spezielle Verzollungsnachweise ausgestellt werden. Autos unterliegen zudem der Automobilsteuer. Die Zollanmeldung ist nur während den Bürozeiten bei einer Zollstelle, die für Handelswaren zuständig ist, möglich.
Sie müssen den Warenwert nach Abzug der ausländischen Mehrwertsteuer eingeben, sofern dieser auf der Quittung/Rechnung ausgewiesen ist.
Ja. Nehmen Sie die Verzollung für zwei oder mehr Personen vor, müssen Sie den Wert dieser Gegenstände separat nochmals eingeben. Diese Angabe ist für die Berechnung der MWST bzw. den korrekten Abzug der Wertfreigrenzen notwendig.
Wenn die App aus irgendeinem Grund gelöscht wird, sind die Quittungen verloren. Wir empfehlen deshalb, die Quittung per E-Mail an Ihre Adresse zu senden. Sie können Ihre E-Mail-Adresse während dem Bezahlvorgang angeben oder sich die Quittung später zusenden lassen.
Beim Ausfuhrschein geht es um die Rückerstattung der im Ausland bezahlten MWST. Für dieses Verfahren ist die entsprechende ausländische Behörde zuständig. Mit QuickZoll zahlen Sie die für die Schweiz geschuldeten Zölle und MWST.
Nein. Die ausländische MWST wird nicht durch das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit
zurückerstattet.
Rückerstattung der ausländischen Mehrwertsteuer
Als Nachweis für die Verzollung gilt die Quittung in der App. Ein Stempel auf der Rechnung/Quittung ist nicht notwendig. Benötigen Sie trotzdem einen Stempel, dann legen Sie die Rechnung/Quittung zusammen mit der QuickZoll-Quittung einer Zollstelle vor. Diese stempelt Ihnen die Rechnung, wenn aus den vorgelegten Unterlagen erkennbar ist, dass die Rechnung/Quittung zur entsprechenden QuickZoll-Quittung gehört (übereinstimmender Abgabenbetrag, Rechnungs-/Einreisedatum).