Auf dieser Seite finden Sie unsere Medienmitteilungen, die Unterlagen zu den Medienkonferenzen, Bildmaterial und die Kontaktangaben für Medienschaffende.
Hier finden Sie allgemeine Meldungen, die sich an Privatpersonen und an Firmen richten. Das können Warnungen vor Phishing E-Mails sowie Informationen zu Freihandelsabkommen der Schweiz oder zu anderen Themen sein.
Forum Z. ist das digitale Magazin des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG). Es stellt die Arbeit des BAZG vor, informiert über aktuelle Themen und liefert spannende Hintergrundgeschichten.
Über den News-Dienst des Bundes können Sie Neuigkeiten zu diversen Themen des Zolls abonnieren - z.B. zur Schweizerischen Aussenhandelsstatistik, den Freihandelsabkommen etc.
Die Schweiz hat mit verschiedenen Staaten Freihandelsabkommen abgeschlossen. In dieser Rubrik finden Sie alle Informationen dazu. WICHTIG: ab 1.9.2021 werden in der Pan-Euro-Med Zone sukzessive neue Ursprungsregeln («Übergangsregeln») eingeführt.
Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) ist bezüglich der Aufhebung der Industriezölle federführend. Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) ist für die Umsetzung verantwortlich.
Wir erstellen, betreuen und veröffentlichen die schweizerische Aussenhandelsstatistik. In dieser Rubrik finden Sie zahlreiche Tabellen, Grafiken und Informationen über die Schweizer Importe und Exporte, abrufbar u.a. nach Ländern, Waren und Verkehrsmitteln.
Wir nehmen im Auftrag der Schweiz im grenzüberschreitenden Verkehr Abgaben ein. Dazu gehören u.a. Zölle, die Schwerverkehrsabgabe sowie die Mehrwert-, Mineralöl-, Alkohol- und Tabaksteuer. Diese Abgaben bilden rund ein Drittel aller Staatseinnahmen.
Es ist nicht alles Gold, was glänzt. Unsere Edelmetallkontrolle hat daher den Auftrag, Waren aus Gold, Silber, Platin usw. zu kontrollieren. Falls Sie im Ausland ein Schmuckstück erwerben möchten, können Sie sich in dieser Rubrik erkundigen, was Sie beachten müssen.
Mit den Auslandseinsätzen an den Schengen-Aussengrenzen leisten wir einen Beitrag zur Sicherheit im In- und Ausland. Dafür sorgen u.a. unsere Experten in Friedensmissionen und die Air Marshals an Bord von Flugzeugen, die in der Schweiz immatrikuliert sind.
Wir sorgen für die konkrete Umsetzung des Alkoholgesetzes. Dieses regelt u.a. Fragen der Herstellung, Besteuerung, Werbung und Prävention im Zusammenhang mit Spirituosen und hochgradigem Alkohol für industrielle Zwecke.
Wenn Sie mit einem unserer Entscheide nicht einverstanden sind, können Sie eine Beschwerde einreichen. Worüber, in welchem Zeitraum, bei wem und in welcher Form Sie dies tun können, erfahren Sie hier.
Hier finden Sie als Firma alle Informationen zu den Zollbestimmungen und -verfahren zur Einfuhr von Waren in die Schweiz. Eine Checkliste führt Sie durch das gängigste Einfuhrverfahren: Von den Vorabklärungen bis zu den nachgelagerten Verfahrensschritten und Kosten.
Hier finden Sie als Firma alle Informationen zu den Zollbestimmungen und -verfahren zur Ausfuhr von Waren aus der Schweiz. Eine Checkliste führt Sie durch das gängigste Ausfuhrverfahren: Von den Vorabklärungen bis zu den nachgelagerten Verfahrensschritten und Kosten.
Hier finden Sie als Firma alle Informationen zu den Zollbestimmungen und -verfahren zur Durchfuhr von Waren durch die Schweiz. Eine Checkliste liefert Ihnen einen Überblick über die Durchfuhrverfahren wie das gemeinsames Versandverfahren (gVV).
Wir erheben auch im Inland eine Reihe von Steuern und Abgaben. Es sind dies: Mineralölsteuer, CO₂-Abgabe, Lenkungsabgabe auf VOC, Automobil-, Spirituosen-, Bier- und Tabaksteuer. In dieser Rubrik finden Sie alle Angaben dazu.
Für den Transport von Gütern in der Schweiz fallen Strassenabgaben an. Abhängig vom Fahrzeug und welche Strassen Sie nutzen, sind das die Vignette, die leistungsabhängige oder die pauschale Schwerverkehrsabgabe.
Hier finden Sie als Firma alle Informationen zu Verbote, Beschränkungen und Auflagen zu gewissen Waren. Diese gelten in der Regel sowohl für die Ein- als auch Ausfuhr sowie die Durchfuhr durch die Schweiz.
In dieser Rubrik finden Sie die Themen, die von Firmen am häufigsten gesucht werden. Diese sind nach Einfuhr in die Schweiz, Ausfuhr und Durchfuhr unterteilt.
Hier finden Sie das Dienststellenverzeichnis, das die Kontaktangaben pro Dienststelle enthält, aber auch die spezifischen Öffnungszeiten für die Anmeldung von Handelswaren.
In der Regel gelten unterschiedliche Zollbestimmungen und -verfahren pro Zielgruppe Firmen und Private. Es gibt jedoch Ausnahmen. Hier finden Sie die zollseitige Definition von Firmen und Private inklusive Beispiele.
Waren aus dem Ausland bestellen, Umzug in die Schweiz, Grenzshopping, Einfuhr eines Fahrzeuges usw. In dieser Rubrik finden Sie die Themen, die am häufigsten gefragt werden. Dies unterteilt nach Einfuhr in die Schweiz, Ausfuhr und Durchfuhr.
Für die Einreise in die Schweiz benötigen Sie ein gültiges Reisepapier (Pass, Identitätskarte), je nach Herkunftsland auch ein Visum. Für Fahrzeuge bis 3,5 t wird eine Nationalstrassengebühr, für Lastwagen eine Schwerverkehrsabgabe erhoben.
Falls Sie Waren und Tiere mit sich führen, müssen Sie beim Grenzübertritt Vorschriften beachten. Zudem könnten Kosten entstehen. Wir informieren in dieser Rubrik über die Bestimmungen für die Einreise in die Schweiz, aber auch die Ausfuhr und die Durchfuhr.
Sendungen vom und ins Ausland (Reparatursendungen z.B.) gelten als Handelswaren – es gilt keine Wertfreigrenze von 300 Franken. In dieser Rubrik zeigen wir die Zuständigkeiten und die möglichen Kosten auf, die für Sie entstehen können.
Umzugs-, Ausstattungs- und Erbschaftsgüter, die Sie zwecks Übersiedlung vom Ausland in die Schweiz oder aus der Schweiz ins Ausland mitnehmen, können Sie abgabefrei ein- oder ausführen – wenn Sie die entsprechenden Vorschriften beachten.
Reisende mit Wohnsitz im Ausland können Fahrzeuge zum persönlichen Gebrauch in die Schweiz einführen. Andere Fahrzeuge müssen Sie an der Grenze anmelden. Dies ist werktags während der Bürozeiten, an einigen Zollstellen auch am Samstagvormittag möglich.
Möchten Sie mit Ihrem Haustier verreisen oder im Ausland exklusive Souvenirs, Pflanzen oder Lebensmittel für sich und Ihre Freunde zuhause kaufen? Dann erkundigen Sie sich am besten vor der Abreise, was erlaubt ist oder welche Bewilligungen Sie einholen müssen.
Es gibt diverse Waren, die Sie nicht, beschränkt, oder nur mit einer Spezialbewilligung in die Schweiz einführen dürfen. Dazu gehören u.a. Bargeld, Waffen, Drogen, Betäubungsmittel, Kulturgüter, gefälschte Markenprodukte und Medikamente.
In dieser Rubrik erfahren Sie alles darüber, wie Sie private Waren bei uns anmelden können. Die Informationen sind aufgeteilt nach Ein-, Aus- und Durchfuhr. Beachten Sie vor allem die unterschiedlichen Öffnungszeiten und Dienstleistungen der Zollstellen.
Für Privatwaren im Reiseverkehr sind die grössten Grenzübergänge von Montag bis Sonntag, während 24 Stunden, durch Grenzwächterinnen und Grenzwächter besetzt. Bei den Flughäfen gelten besondere Öffnungszeiten. Zahlreiche kleine Grenzübergänge hingegen sind nur zu bestimmten Zeiten besetzt, einige werden gar nicht mehr besetzt.
Der Zoll bietet auch Privaten diverse Anwendungen an, die die Verzollungsarbeit erleichtern. Beispielsweise die QuickZoll App, mit der Sie Waren selber verzollen können.
Das Zoll- und das Zolltarifrecht regeln im Wesentlichen den grenzüberschreitenden Personen- und Warenverkehr inkl. die Erhebung von Abgaben. Zusätzlich gibt es weitere Gesetze und Erlasse, welche die Ausführung von Zollaufgaben regeln.
Hier finden Sie Vorschriften zu den Themen Veranlagung, Tarif, Abgaben und nichtzollrechtliche Erlasse, welche Ihnen die korrekte Anwendung der gesetzlichen Vorschriften ermöglichen. Diese spezifischen Informationen richten sich in erster Linie an Fachleute.
Mehrwertsteuer, Zolltarif, Freihandelsabkommen, VOC, Grenzwachtkorps, Zahlen und Fakten zum Zoll: mit dem Magazin Forum Z. und vielen anderen Publikationen informiert Sie das BAZG regelmässig über diverse zollspezifische Themen.
Tares, präferenzieller Ursprung und Freihandelsabkommen, Euro-Med: Damit Sie sich darunter etwas Konkretes vorstellen können, stellt das BAZG E-Learning-Module zur Verfügung, die Sie dann nutzen können, wenn Sie Zeit haben.
Wussten Sie, dass wir nicht nur an der Grenze kontrollieren, wer in die Schweiz reist oder was aus der Schweiz exportiert wird? Tauchen Sie ein in die abwechslungsreiche Welt des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit.
Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit ist mit über 4000 Mitarbeitenden die grösste Verwaltungseinheit des Finanzdepartements. Hier finden Sie die Mitglieder der Geschäftsleitung.
Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit sorgt für umfassende Sicherheit an der Grenze – zum Wohl von Bevölkerung, Wirtschaft und Staat. Wollen Sie wissen, was wir im vergangenen Jahr geleistet haben? Hier finden Sie alles von A wie Artenschutz bis Z wie Zollabfertigung und die entsprechenden Zahlen dazu.
Wir handeln auf der Basis des Artikels 133 der Bundesverfassung und des Schweizer Zollgesetzes. Demnach ist der Bund für die Zölle und andere Abgaben verantwortlich.
Bei uns finden Sie Anlauf- und Supportstellen zu verschiedenen Themen und Systemen wie z.B. die Aussenhandelsstatistik, allgemeine Zollfragen oder für Frachtanwendungen.