Einreise mit einem Boot

Grenzübertritt

Für Personen die für den Grenzübertritt ein im Inland immatrikuliertes, privates Boot verwenden, gilt Folgendes:

Wenn Sie nur Waren zu Ihrem privaten Gebrauch oder zu Geschenkzwecken mitführen:

dann gilt das Passieren der Anlegestelle (Zollgrenze) als formlose Zollanmeldung.

Für alle anderen Fälle gilt:

Sie müssen einen Schweizer Zolllandeplatz anlaufen und das Boot und die mitgeführten Waren anmelden. Danach können Sie das Boot am Schweizer Ufer anlegen oder an einer verankerten Boje festmachen.

Reisedokumente

Alle Personen an Bord müssen ein gültiges und von der Schweiz anerkanntes Reisepapier mitführen. Selbst, wenn das Schiff weder einen Hafen anläuft noch in der Schweiz anlegt oder festgemacht wird.

Auskünfte über die Einreise und den Aufenthalt in der Schweiz erteilt Ihnen das Staatssekretariat für Migration.

Schweizer Zolllandeplätze

Die Zolllandeplätze sind mit einer entsprechenden Tafel gekennzeichnet. Die aktuellen Öffnungszeiten finden Sie im Dienststellenverzeichnis.

Auf dem Genfersee (Lac Léman): 

  • Lausanne-Ouchy
  • Genève (Centrale d´engagement Ouest, Telefon +41 (0)800 22 20 40)
  • Hermance

Auf dem Bodensee, Untersee und Rhein:

  • Romanshorn
  • Rheinkilometer 170 Basel-Kleinhüningen (Grenzwachtposten Basel Nord)

Auf dem Luganersee (Lago di Lugano):

  • Gandria
  • Ponte Tresa
  • Brusino

Auf dem Langensee (Lago Maggiore):

  • Madonna di Ponte
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