Flugreise

In Flughäfen melden Sie Waren an, in dem Sie entweder den roten oder den grünen Durchgang wählen.

Grüner Durchgang

Den grünen Durchgang dürfen Sie benutzen, wenn Sie nur Waren mitführen:

In beiden Fällen dürfen die Waren keinen Beschränkungen und Verboten unterliegen und weder zeugnis- noch bewilligungspflichtig sein.

Sobald Sie den grünen Durchgang betreten, gilt dies als verbindliche Zollanmeldung. Bei einer Kontrolle durch das Zollpersonal können Sie eine Zollanmeldung nicht mehr nachholen. Sie machen sich also strafbar, wenn Sie den grünen Durchgang wählen und verbotene, bewilligungs- oder abgabenpflichtige Waren mit sich führen.

Roter Durchgang

Führen Sie abgabenpflichtige Waren mit oder solche die Beschränkungen unterliegen, nehmen Sie den roten Durchgang. Neben der Warenanmeldung beantworten unsere Mitarbeitenden auch allfällige Fragen. Sind Sie unsicher, ob Sie Waren anmelden müssen, benutzen Sie den roten Durchgang.

Reisende gehen durch rot / grün Durchgang am Flughafen

Weitere Informationen

Sie reisen nicht mit Privatwaren, sondern mit Handelswaren in die Schweiz? Dann gelten die Vorschriften für Firmen. Informationen zur Einfuhr von Handelswaren finden Sie unter folgendem Link: Information Firmen.

https://www.bazg.admin.ch/content/bazg/de/home/information-private/waren-anmelden/einfuhr-in-die-schweiz/flugreise.html