Bahnreise

Ihnen stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, Ihre Waren beim Zoll anzumelden, wenn Sie mit dem Zug in die Schweiz einreisen.

Sie können die mitgeführten Waren mit der Verzollungs-App QuickZoll verzollen. Weiter stehen Ihnen die folgenden Möglichkeiten offen:

  • Ist im Zug Zollpersonal anwesend, müssen Sie alle mitgeführten Waren unaufgefordert anmelden. Die mündliche Anmeldung ist verbindlich.
  • Ist kein Zollpersonal anwesend, können Sie
    • -den Zug beim Grenzbahnhof verlassen und Ihre privaten Waren schriftlich anmelden (schriftliche Selbstanmeldung bei einer Anmeldebox); oder
    • -die Waren nachträglich, innerhalb von 7 Tagen, bei jeder Zollstelle während der Öffnungszeiten zur Verzollung anmelden.

Wichtige Infos

In gewissen regionalen Zügen dürfen Sie nur Privatwaren mitführen:

  • die innerhalb der Freimengen oder der Wertfreigrenze von 300 Franken abgabenfrei sind; oder
  • die Sie mit der App QuickZoll verzollt haben.

Achten Sie auf die entsprechende Beschriftung am Zug oder die Lautsprecherdurchsage!

Waren, die Beschränkungen, Bewilligungen oder Verboten unterliegen (z. B. Waffen, lebende Tiere und Artenschutzwaren) müssen Sie bei einem durch das Personal des BAZG besetzten Grenzübergang anmelden.

Zwei Grenzwächter kontrollieren den Ausweis eines Bahnreisenden.

Weitere Informationen

Sie reisen nicht mit Privatwaren, sondern mit Handelswaren in die Schweiz? Dann gelten die Vorschriften für Firmen. Informationen zur Einfuhr von Handelswaren in Zügen finden Sie im Bereich Bahnverkehr in der Rubrik Information Firmen.

https://www.bazg.admin.ch/content/bazg/de/home/information-private/waren-anmelden/einfuhr-in-die-schweiz/bahnreise.html