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Ausfuhr aus der Schweiz

Auf der unten verlinkten Seite finden Sie Informationen zum Thema

Warenanmeldung

Informationen zur Ausreise aus der Schweiz mit privaten Waren, einschließlich Hinweise zu Zollvorschriften, vorübergehender Ausfuhr und steuerfreiem Einkauf.

Vorübergehende Einfuhr (ZAVV + Carnet ATA)

Wenn Ihre Waren nur vorübergehend eingeführt werden sollen, können Sie diese über das Verfahren für die vorübergehend Verwendung (ZAVV) oder mittels internationalem Zolldokument Carnet ATA verzollen.

Auskunftszentrale für Zollbestimmungen