In der Richtlinie 68 (R-68) finden Sie Vorschriften und Informationen zur Automobilsteuer. Nebst allgemeinen Bestimmungen deckt die Richtlinie die Steuererhebung bei der Einfuhr ins Zollgebiet, bei der Einfuhr ins Zollausschlussgebiet Samnaun und Sampuoir sowie bei der Herstellung im Inland ab.