In der Richtlinie 10 (R-10) finden Sie Vorschriften und Informationen, was die anmeldepflichtige Person bei der Ein- und Ausfuhr von Waren berücksichtigen muss. Des Weiteren geben die Richtlinien Auskunft über die vereinfachten Verfahren (z. B. zugelassene Versender und Empfänger) und die besonderen Verfahren (bspw. die aktive Veredelung oder das Verfahren der vorübergehenden Verwendung).
Einfuhrzollveranlagungsverfahren
Ausfuhrzollveranlagungsverfahren
Vereinfachte Verfahren
Zolllagerverfahren für offene Zolllager
Lager für Massengüter
Zollfreilager
Verfahren der vorübergehenden Verwendung
Aktive Veredelung
Passive Veredelung
Provisorische Veranlagung