Mit der nachfolgenden Datenschutzerklärung legen wir dar, welche Daten mit der Nutzung von Via App sowie dem Via Portal zu welchem Zweck erhoben und verarbeitet werden.
Datenerhebung: welche Daten werden erhoben
Die Via App sowie das Via Portal erfassen und übermitteln dem Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG folgende Daten:
Für den Betrieb notwendige Daten
- Fahrzeugart (Bezeichnung gemäss Fahrzeugschein [z.B. Wohnmobil oder Reisebus])
- Gewicht des Fahrzeugs (in der Regel gemäss Rubrik F2 des Fahrzeugscheins)
- Kennzeichen (gemäss Fahrzeugschein)
- Aufenthaltsdauer in der Schweiz (Einfahrts- und Ausfahrtsdatum) oder Auswahl von 10 Einzeltagen
- Ihre E-Mail-Adresse
- Die iOS- oder Android-Version (auf Ihrem Smartphone oder Tablet)
- Die Version der App
- Der Zeitpunkt, an welcher der Benutzer die Nutzungsbedingungen akzeptiert hat
- Die verwendete Sprache
Anonymisierte Nutzungsdaten bei Benutzung des Via Portals
- Browser-Version
- Via Portal Version
Anonymisierte Nutzungsdaten (Dynatrace) bei Benutzung der Via App
- Geräteinformationen - Modell / Softwareversion
- Gerätezustand - Akkustand, RAM Füllstand
- Verbindungsinformationen: IP-Adresse (anonymisiert), Mobilfunkstandard (WLAN/4G/3G/…)
- Startzeitpunkt der Nutzung der App
Nur mit dem Einverständnis des Nutzers (Dynatrace) bei Benutzung der Via App
- Crash-Reports (technische Daten beim Absturz der App oder fehlgeschlagenem Zahlungsprozess)
- Dauer der jeweiligen Nutzung der App
- Dauer bis zum Kauf eines Tickets
- Dauer der Nutzung der in der App vorhanden Informationen vor einem Ticketkauf
- Ob ein Ticket weitergeleitet wurde
- Ob der QR-Code aufgerufen wurde
- Ob der Warenkorb verworfen wurde
Der Nutzer kann die Übermittlung dieser Daten in der App unter «Information» jederzeit anpassen.
Datenbearbeitung
Die Bearbeitung der Daten erfolgt unter Beachtung der Gesetzgebung über den Datenschutz. Die erfassten Daten werden höchstens sechs Jahre ab der Erfassung aufbewahrt. Sie werden nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist vernichtet, sofern sie nicht archiviert werden. Die Archivierung richtet sich nach dem Archivierungsgesetz vom 26. Juni 1998 (SR 152.1).
Berechtigungen (Zugriffsrechte)
Die erfassten Daten sind den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des BAZG zugänglich. Die Systementwickler/innen des Bundesamts für Informatik und Telekommunikation sowie externe Systembetreuer/innen haben Zugang zu den Daten, wo dies notwendig ist.
Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte
Sofern nicht anders vorgesehen, behandelt das BAZG nicht allgemein bekannte Informationen, vertraulich. Dritte haben im Grundsatz keinen Zugang. Das BAZG behält sich jedoch vor, insbesondere im Rahmen von Amts- und Rechtshilfeersuchen den jeweiligen Behörden bekanntzugeben.
Verantwortlichkeiten
Sämtliche Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit der Nutzung der App Activ entstehen, unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Bern.