Die Ausbildung zur beeidigten Edelmetallprüferin und zum beeidigten Edelmetallprüfer kann nur bei einem Kontrollamt oder bei einem Handelsprüfer und nach Bedarf erfolgen.
Die Grundausbildung dauert 2 Jahre und endet mit dem Erhalt des Eidgenössischen Diploms für beeidigte Edelmetallprüferinnen und Edelmetallprüfer.
Inhalt der Ausbildung
Theoretischer und praktischer Unterricht in folgenden Bereichen:
- Gesetz;
- Allgemeine und technologische Kenntnisse der Edelmetalle;
- Herstellung von Waren;
- Klassische Analyseverfahren, insbesondere Kupellation und volumetrische Analysen;
- Instrumentale Analyseverfahren;
- Qualitätsmanagement.