Bewilligungen

Zum Schutz der Bevölkerung dürfen gewisse Waren weder ein- noch ausgeführt und auch nicht durch das Land transportiert werden (z.B. Betäubungsmittel oder geschützte Tier- und Pflanzenarten). Für bestimmte Waren braucht es eine spezielle Bewilligung (z.B. Waffen).

Im Kapitel Verbote, Beschränkungen und Auflagen finden Sie alle Informationen, welche Waren verboten sind und für welche Sie eine Bewilligung benötigen.

https://bazg.admin.ch/content/bazg/de/home/services/services-firmen/dienstleistungen-firmen/bewilligungen.html